Datenquelle(n)/Ansprechpartner
- Bundesarztregister, Kassenärztliche Bundesvereinigung (Informationen zu
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Definition(en)
Anmerkung(en)
- Einrichtungen nach § 400 SGB V (ehemals § 311 SGB V; die ehemaligen Polikliniken in den neuen Bundesländern) werden nicht berücksichtigt.
- Hausärzte und Fachärzte werden gemäß § 73 Abs. 1a SGB V definiert.
- Medizinische Versorgungszentren wurden 2004 eingeführt (§ 95 SGB V).
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ) wurden nicht über das Bundesarztregister ausgewertet, sondern über eine regelmäßige Umfrage der KBV bei den KVen. Bis 2012 waren MVZ, in denen Vertragsärzte tätig waren, auch in der Praxen-Statistik enthalten, so dass es hier zu einer Doppelzählung kam. Die Zuordnung zu einer Praxis-Kategorie erfolgte abhängig von den Fachgebieten und Versorgungsbereichen der MVZ-Ärzte (Beispiel: Ein MVZ, in dem 2 Vertragsärzte tätig waren, von denen einer fachärztlich tätiger Internist und einer Chirurg war, wurde als fachübergreifende fachärztliche Gemeinschaftspraxis gezählt). MVZ, in denen ausschließlich angestellte Ärzte tätig waren, wurden nicht in der Praxis-Statistik gezählt, so dass es hier zu keiner Doppelzählung kam. Seit 2013 sind auch MVZ, in denen Vertragsärzte tätig sind, in der Praxen-Statistik nicht mehr enthalten, so dass es hier zu keiner Doppelzählung mehr kommt.
Aktualität der Daten
- Die Angaben für das Jahr 2022 wurden am 23.03.2023 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
Links auf andere Fundstellen
Zeichenerklärung
- X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 27.04.2024